DCSIMG
Land Oberösterreich

Berufsausbildungsrecht in der Land- und Forstwirtschaft

Landschaft bei Kirchheim, Mettmach; Getreideernte, Mähdrescher

(Foto: Hans Kosina)

Das Oö. Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991 regelt  die Berufsausbildung in einem der 14 Ausbildungsgebiete im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.

Grundsätzlich erfolgt die Facharbeiterausbildung durch eine dreijährige Lehre sowie die Meisterausbildung durch eine mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter/in und dem erfolgreichen Besuch eines Meisterlehrganges.

Zur Vollziehung des Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 ist  in erster Instanz die bei der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich eingerichtete Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) zuständig. Berufungsbehörde ist die Landesregierung.

Zu den behördlichen Aufgaben der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zählt unter anderem auch die Anerkennung von Lehrbetrieben.

 

Weiterführende Informationen

 

+

Weitere Angebote: