Verwaltungspolizei
Unter Verwaltungspolizei ist nicht die Polizei im eigentlichen Sinne gemeint, sondern Regelungen, die einen reibungslosen, geordneten und sicheren Ablauf von Veranstaltungen ermöglichen, verbotenem und unkontrolliertem Glücksspiel und Wettwesen Einhalt gebieten und der Jugend, deren Erziehungsberechtigten und den Erwachsenen Rahmenbedingungen für die gesunde Jugendentwicklung vorgeben. Darunter fallen u.a. das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz, das Oö. Spielapparate- und Wettgesetz sowie das gesamte Glücksspielwesen. Auch sollen gesetzliche Vorgaben in den Bereichen Lärmschutz, Prostitution und Hundehaltung für ein konfliktfreies Zusammenleben sorgen.
Das Oö. Hundehaltegesetz
Jede ordentliche Hundehaltung beginnt bei der Hundehalterin bzw. beim Hundehalter.Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz
Jede Veranstaltung muss nach bestimmten Spielregeln erfolgen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Inneres und Kommunales
Verwaltungspolizei
Bahnhofplatz 1 - Lageplan
4021 Linz
Telefon (+43 732) 7720 - 143 19
Fax (+43 732) 21 42 82
E-Mail: pol.ikd.post@ooe.gv.at