Sicherung und Entwicklung von gehölzreichen Kleinstrukturen

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Dazu zählen Streuobstwiesen, Baumreihen und -gruppen, Alleen, Hecken, Gebüsche sowie Feldgehölze.
Durch die intensive agrarische Nutzung sind weite Bereiche der Neukirchner Platte nahezu strukturlos. Vorhandene Landschaftselemente wie Feldgehölze, Baumzeilen, Hecken, Einzelbäume und Bachbegleitgehölze beschränken sich weitgehend auf Terrassenkanten und Gießgräben bzw. stocken entlang der Bäche und Entwässerungsgräben. Streuobstwiesen mit vorwiegend hochstämmigen Mostobstbeständen umgeben häufig die Weiler sowie Einzelhöfe. Im Unterwuchs überwiegen artenarme Fettwiesen. Vereinzelt findet man neu angelegte Hecken.
Die vorhandenen Landschaftselemente befinden sich meist in aus naturschutzfachlicher Sicht gutem Zustand (Artenzusammensetzung, Struktur, Altersaufbau, etc).
In vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Räumen sind Kleinstrukturen von entscheidender Bedeutung für den Aufbau eines ökologischen Netzwerkes, welches dem Transport (Organismen, Stoffströme) und als Lebensraum dient. Auch kleinklimatische Wirkungen gehen von gehölzreichen Strukturen aus. Im weiteren erhöhen sie nicht nur die Biodiversität einer Landschaft, sondern auch die Komplexität des Landschaftsbildes.

 

Gefährdung

Vereinnahmung im Zuge von Neuaufforstungen
Rodung im Zuge von landwirtschaftlichen Intensivierungsmaßnahmen, Flurbereinigungsverfahren oder Bautätigkeit
Nährstoffeinträge durch fehlende Pufferbereiche aus angrenzenden Kulturflächen
Bei Nachpflanzungen und Neuanlagen Verwendung nicht standortgerechter Gehölzarten oder nicht regionaltypischer Obstsorten

 

Wege zum Ziel

Erhaltung und Pflege der vorhandenen Strukturelemente
Verwendung standortgerechter Gehölzarten und raumtypischer Sorten bei Nachpflanzungen und Neuanlagen, z.B. im Zuge des Straßenbaues
Informationen der Grundeigentümer über die Wertigkeit der Kleinstrukturen, Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen
Geeignete Förderinstrumente (z.B. ÖPUL) stärker nutzen
Beachtung dieser Erkenntnisse bei der Planung von Flurbereinigungsverfahren
Vollzug des Oö Natur- und Landschaftsschutzgesetzes

 

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