Höhlenführer und Höhlenführerprüfung

Die oberösterreichischen Höhlen beherbergen eine Vielzahl an naturschutzfachlichen Besonderheiten – sie zu bewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist eine der zentralen Aufgaben der Oö. Höhlenführer.

Allgemeine Informationen zur Höhlenführerprüfung

Nach § 1 Abs 1 Oö. Höhlenführerprüfungsverordnung sind alle drei Jahre Höhlenführerprüfungen durchzuführen. Die aus einem mündlichen und einem praktischen Teil bestehende Höhlenführerprüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt, welche aus einem rechtskundigen Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern, davon zwei mit besonderen Fachkenntnissen auf dem Gebiet der theoretischen und praktischen Speläologie und einem Arzt zu bestehen hat. Die Zulassung zur Höhlenführerprüfung erfolgt auf Antrag. Da das Höhlenrecht als Teil des Naturschutzrechts rechtlich im Zuständigkeitsbereich der einzelnen österreichischen Bundesländer liegt, ist folgendes zu beachten:

  • Personen mit Wohnsitz in Oberösterreich, Wien, Burgenland oder Wohnsitz außerhalb Österreichs können einen Antrag auf Zulassung zur Höhlenführerprüfung direkt beim Amt der Oö. Landesregierung stellen. Zur Höhlenführerprüfung sind nur solche Personen zuzulassen, die eine mindestens zweijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der praktischen Höhlenkunde oder eine mindestens zwölfmonatige Tätigkeit als sonstiges Führungspersonal im Sinn des § 20 Abs. 3 letzter Satz Oö. NSchG 2001 nachweisen können.
  • Personen mit Wohnsitz in den anderen österreichischen Bundesländern haben einen Antrag auf Zulassung zur Höhlenführerprüfung grundsätzlich bei dem jeweiligen Amt der Landesregierung abhängig von ihrem Wohnsitz zu stellen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen nach den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen.

Die Stellung eines Antrages auf Zulassung zur Höhlenführerprüfung ist Voraussetzung für den Prüfungsantritt zur Höhlenführerprüfung, das entsprechende Online-Formular für den erstgenannten Personenkreis finden Sie weiter unten.

Allgemeine Informationen zur Bestellung als Höhlenführer in Oberösterreich

Die Bestellung zum Höhlenführer in Oberösterreich erfolgt auf Antrag. Als Höhlenführer in Oberösterreich dürfen von der Landesregierung nur Personen bestellt werden, die den Anforderungen des §§ 21 Abs. 1 – 3 Oö. NSchG 2001 entsprechen. Diese Personen müssen:

  • eigenberechtigt sein,
  • die hiefür erforderliche geistige, charakterliche und körperliche Eignung sowie Verlässlichkeit besitzen,
  • die für diese Tätigkeit notwendigen Kenntnisse besitzen und
  • dürfen nicht wegen eines Verbrechens oder wegen eines aus Gewinnsucht begangenen oder gegen die öffentliche Sittlichkeit verstoßenden Vergehens rechtskräftig verurteilt worden sein.

Diese Anforderungen müssen durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden, eine Schritt für Schritt Anleitung samt Auflistung der erforderlichen Dokumente finden Sie im entsprechenden Online-Formular weiter unten.

Personen, die in einem anderen Bundesland als Höhlenführer bestellt werden wollen, können sich an das jeweilige Amt der Landesregierung wenden, dort erhalten Sie auch weitere Informationen über die Bestellungsvoraussetzungen nach den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen.

Höhlenführerprüfung 2024

Die Höhlenführerprüfung 2024 wird am Montag, den 07. Oktober 2024 am Gemeindeamt Obertraun, Obertraun 180, 4831 Obertraun, Bezirk Gmunden, abgenommen. Die Vorbereitung zur Höhlenführerprüfung liegt in der Eigenverantwortung des Prüfungswerbers.

Zur Information: Zur Vorbereitung auf die Höhlenführerprüfung bietet der Verband Österreichischer Höhlenforscher in Kooperation mit der Naturschutz Akademie Steiermark einen entgeltlichen Vorbereitungskurs von 30.09.2024 – 06.10.2024 an, für welchen sich interessierte Personen direkt bei der Naturschutz Akademie Steiermark anmelden können. Dieser Kurs ist keine Voraussetzung für den Antritt zur Höhlenführerprüfung.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: