Vorgangsweise bei Nutztierrissen

Nachfolgende Punkte sind bei einem Nutztierriss zu beachten.

Bei Auffinden eines vermutlich von einem Wolf gerissenen landwirtschaftlichen Nutztieres (Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde) sollte von der Eigentümerin/Besitzerin bzw. vom Eigentümer/Besitzer wie folgt vorgegangen werden:

  • Lage des Kadavers nicht verändern
  • Dokumentation der Fundstelle und des gerissenen Tieres (fotografieren oder filmen)
  • Abdecken des Kadavers, um mögliche DNA-Spuren zu sichern bzw. Aasfresser fernzuhalten
  • Unverzügliche Kontaktaufnahme mit einem der Oö. Wolfsbeauftragten über die Oö. Wolf-Hotline

Im Schadensfall erfolgt die Begutachtung von vermuteten Wolfsrissen durch einen der fünf Wolfsbeauftragten Oberösterreichs. Die zuständigen Experten sind unter folgender Nummer erreichbar:

Oö. Wolf - Hotline im Schadensfall
(+43 732) 77 20-118 12 während der Amtsstunden
(+43 732) 77 20-188 89 außerhalb der Amtsstunden

  • Besichtigung vor Ort und Entnahme einer Gewebeprobe zur DNA-Untersuchung durch einen der Wolfsbeauftragten
  • DNA-Untersuchung veranlasst durch das Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie (Vedmeduni Wien)
  • Bei Vorliegen eines positiven Untersuchungsergebnisses unterstützt der Wolfsbeauftragte die Eigentümerin/den Eigentümer bei der Schadensaufstellung
  • Vorlage der Schadensaufstellung

Die Entschädigung von Wolfsrissen bei landwirtschaftlichen Nutztieren (Schafe, Ziegen, Rinder, Pferde) wird vom Land Oberösterreich, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, abgewickelt (Ansprechperson: Mag. Manuela Kopecky, Tel. Nr. +43 732 7720-11800). Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: