Durchführung

Nähere Details zu den Fleischuntersuchungsorganen und zu den Fleischuntersungsgebühren können Sie sich hier aneignen.

Fleischuntersuchungsorgane

Mit der Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sind vom Landeshauptmann für Oberösterreich mehr als 200 Tierärzte gemäß § 24 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) amtlich beauftragt. Sie untersuchen die Schlachttiere noch lebend, um kranke Tiere bereits im Vorfeld vor der Schlachtung auszuschließen.

 

Nach der Schlachtung werden sowohl die Schlachtkörper als auch die Organe einer Fleischuntersuchung unterzogen. Die als gesundheitlich sicher beurteilten Schlachtkörper werden mit einem Genusstauglichkeitskennzeichen versehen ("gestempelt"), welches einem amtlichen Siegel entspricht.

 

Die Trichinenuntersuchung erfolgt durch Tierärzte oder durch andere besonders ausgebildete Personen (Trichinenuntersucher). Wild, das nach dem Abschuss in Verkehr gebracht wird, das also in den Handel gelangt, wird ebenfalls streng kontrolliert, wobei besonders geschulte Jäger eine wichtige Rolle in der Begutachtung der erlegten Tiere leisten.

 

Fleischuntersuchungsgebühren

Die Gebühren, die für die Tätigkeiten im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung an die Fleischuntersuchungsorgane zu entrichten sind, wurden im Oö. Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2008, und in der Oö. Fleischuntersuchungsgebührenverordnung 2008 festgelegt.

 

Gesetzliche Informationen:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: