Feinstaub

Was Sie über Feinstaub wissen sollten.

Als Feinstaub bezeichnet man den lungengängigen Anteil des Schwebestaubes, welcher insgesamt als einatembarer Staub in der Luft bezeichnet wird. Die Feinstaub-Fraktionen PM10 und PM2,5 beschreiben dabei Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 10 Mikrometer beziehungsweise unter 2,5 Mikrometer. Zu letzteren gehören die gefährlichsten Staubarten wie Dieselruß, feinste Schwefelsäuretröpfchen, aber auch Zigarettenrauch. Grobe Anteile des Staubes fallen als Staubniederschlag rasch zu Boden. Dies ist jener Staub, der sich z.B. auch auf den Fensterbrettern wiederfindet. Bei Bauarbeiten etwa wird überwiegend Grobstaub erzeugt. Im Gegensatz dazu ist Feinstaub für das menschliche Auge unsichtbar!

Beim Feinstaub ist grundsätzlich zwischen primären und sekundären Partikeln zu unterscheiden. Primäre Partikel werden als Emissionen direkt in die Atmosphäre abgegeben, z.B. durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen und Holz. Sekundäre Partikel entstehen durch luft-chemische Prozesse mit gasförmig emittierten Vorläufersubstanzen.

Der Großteil des Feinstaubs wird durch menschliche Aktivitäten erzeugt.

Primärer Feinstaub entsteht durch Emissionen aus Verkehr, Industrie, Kleinverbrauch, Landwirtschaft, Feuerwerke oder auch beim Umschlagen von Schüttgütern und auf Baustellen. In der Industrie sowie im Kleinverbrauch resultiert Feinstaub bei Verbrennungsprozessen (Öfen, Heizungen). Der Straßenverkehr ist die dominierende Feinstaubquelle in Städten. Einerseits gelangt Feinstaub aus Motoren - vorrangig aus Dieselmotoren - in die Luft, andererseits entsteht Staub aber auch durch Brems- und Reifenabrieb sowie durch Aufwirbelung auf der Straße.

Zur Bildung von sekundärem Feinstaub tragen neben den Stickoxiden (NOX) der Diesel-Kfz und Schwefeldioxid (SO2) aus der Industrie auch Ammoniakemissionen (NH3) aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung bei.

Zu den natürlichen Staubquellen gehören Erosionen der Erdoberfläche, Pollenflug, Pilzsporen, Vulkanausbrüche etc.. Einzelereignisse wie z.B. der Transport von Saharasand über die Alpen kommen etwa ein Mal im Jahr vor und beeinflussen in diesem Zeitraum die lokalen Feinstaubemissionen maßgebend.

Die Konzentration von Schwebstaub wird seit 1977 im automatischen Luftmessnetz permanent aufgezeichnet. Staubniederschlag wird in Abständen von jeweils einigen Jahren als Sondermessprogramm erfasst. PM10 wird seit 2001 gemessen, PM2,5 seit 2005.

Feinstaub ist der Luftschadstoff mit den gravierendsten gesundheitlichen Auswirkungen. Aufgrund der geringen Größe der Partikel können diese tief in die Lunge eindringen. Schädliche Auswirkungen von Feinstaub auf die Gesundheit reichen von (reversiblen) Änderungen der Lungenfunktion über die Einschränkung der Leistungsfähigkeit bis hin zu einer Zunahme an Todesfällen. Feinstaub wirkt nicht nur auf die Lunge sondern vor allem auch auf das Herz-Kreislaufsystem(1).

(1)International Agency on Research on Cancer 2013

Aufgrund der besonderen meteorologischen Situationen und der schlechteren Durchmischung der Luft im Winterhalbjahr ist der Feinstaubgehalt in dieser Jahreszeit höher als im Sommerhalbjahr. Die Feinstaubperiode startet meist wetterbedingt Mitte Oktober und endet etwa mit Anfang April.

Des Weiteren kommt es zum Jahreswechsel aufgrund der Feuerwerke regelmäßig zu hohen Feinstaubkonzentrationen.

Ab einem PM10-Tagesmittelwert von über 50 µg/m³ sollten empfindliche Personen (Personen mit Herz--Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, Kinder, Schwangere und ältere Personen) anstrengende körperliche Aktivitäten reduzieren und Sportausübung im Freien vermeiden.

Ab einem PM10-Tagesmittelwert von über 75 µg/m³ sollten auch Personen, die intensive körperliche Aktivitäten im Freien ausüben, anstrengende Aktivitäten draußen reduzieren oder verschieben, besonders wenn bereits Symptome wie Husten, Kurzatmigkeit oder Halsschmerzen auftreten.

  • Vermeiden von Autofahrten mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren und vermehrtes Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Einhalten eines Tempolimits von 100 km/h auf Autobahnen bzw. von 80 km/h auf Autobahnen und Schnellstraßen im Stadtgebiet Linz
  • Kein Warmlaufen des Motors (z.B. beim Schnee-Abputzen)
    (nach § 102 Abs. 4 KFG ist das Warmlaufenlassen eine vermeidbare Luftverunreinigung und daher nicht zulässig)
  • Verzichten des Betriebes eines Kamin- oder Kachelofens, wenn alternativ auf eine Zentral- oder Gasheizung sowie Fernwärme zurückgegriffen werden kann
  • Verzichten auf Rauchen oder offenen Flammen in Innenräumen zugunsten der eignen Gesundheit
  • Verzichten auf Feuerwerke

Die Luftgüte wird in Oberösterreich an einer Reihe von Messstellen durch das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz überwacht. Neben Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Kohlenmonoxid und Ozon wird auch Feinstaub (PM10, PM2,5) kontinuierlich gemessen.

Gesetzlich ist bei Feinstaub – anders als bei Ozon – bei der Überschreitung der Grenzwerte keine aktive Warnung der Bevölkerung vorgesehen.

Es liegt daher bei jedem Einzelnen, sich über die Feinstaubbelastungen in der zu Luft zu informieren.