Gefahrenhinweiskarte für gravitative Massenbewegungen

Die Gefahrenhinweiskarte für gravitative Massenbewegungen macht erkennbar, wo Fachgrundlagen auf eine Neigung des Untergrunds zu Rutschungen, Setzungen, Erdfälle, Steinschlag oder setzungsempfindlichen Untergrund in den Hauptsiedlungsgebieten Oberösterreichs hinweisen.

Die Gefahrenhinweiskarte soll allen oberösterreichischen Gemeinden und der Allgemeinheit als eine von vielen Informationsquellen im Hinblick auf naturräumliche Gefährdungspotentiale dienen. Aus der Farbgebung der Hinweisflächen in der Karte können Empfehlungen abgeleitet werden, wie die Hinweisflächen in Widmungs-, Bauplatz- und Baubewilligungsverfahren integrierbar sind.

Bauwerber/in und Bauführer/in sollen anhand der Hinweisflächen schon vor der Bauplanung auf möglicherweise sensible Baugrundverhältnisse aufmerksam gemacht werden.

Gravitative Massenbewegungen sind Naturvorgänge im Untergrund, bei denen sich Locker- oder Festgestein, angetrieben von der Schwerkraft, bewegt (z. B. Hangkriechen, Rutschungen oder Steinschlag). Wasser ist dabei nicht das Transportmittel, ist aber oft an der Auslösung beteiligt.

Schäden durch Setzungen können dort auftreten, wo sich der Boden bei Belastung ungleichförmig absenkt. Übergänge von Fest- zu Lockergestein oder gering konsolidierte, durchnässte Bodenabschnitte begünstigen ungleichmäßige Setzungen. Sie treten auch als Begleiterscheinung bei Hangbewegungen auf.

Der Beurteilungsraum

Die Kartierung umfasst bestehendes Bauland sowie Bauerwartungsland. Dabei wurden die Baulandflächen sowie jene Gebiete, die gemäß dem örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) der Gemeinden als Baulanderweiterungsflächen ausgewiesen sind, bearbeitet.

Alleinstehende Gebäude ("Sternchenbauten") oder landwirtschaftliche Objekte im Grünland außerhalb der Hauptsiedlungsräume wurden nicht berücksichtigt. Die Summe aller bewerteten Flächen wird als Beurteilungsraum bezeichnet.

Die Basis

Die Gefahrenhinweiskarte basiert auf dokumentierten Ereignissen der Vergangenheit, Befragungen vor Ort sowie im Gelände sichtbaren Gegebenheiten bei Übersichtsbegehungen im Jahr 2014.

Es wurden keine weiteren Untersuchungen vorgenommen. Die Flächen in der Hinweiskarte nehmen keine Bewertung der Gefährdung, der Bebaubarkeit oder erforderlicher Maßnahmen vorweg. Die in der Karte enthaltenen Hinweise können die Einholung eines fachspezifischen Gutachtens nicht ersetzen.
 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: