Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
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"Niederlassungsbewilligung" - Erstantrag und Verlängerungsantrag

Bewilligung einer befristeten Niederlassung von Fremden, die nicht EU/EWR-Bürgerinnen und EU/EWR-Bürger oder Schweizerinnen und Schweizer sind, mit beschränktem oder keinem Zugang zum Arbeitsmarkt

Niederlassungsbewilligungen berechtigen Drittstaatsangehörige (also Angehörige von Staaten, die nicht Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - EWR-Abkommen sind)  zur befristeten Niederlassung im Bundesgebiet. Folgende Titel werden ausgestellt:  

 

  • "Niederlassungsbewilligung" (Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit)
  • "Niederlassungsbewilligung - ausgenommen Erwerbstätigkeit"
  • "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger" (Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht gestattet)
  • "Niederlassungsbewilligung - Künstler"
  • "Niederlassungsbewilligung - Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit"
  • "Niederlassungsbewilligung - Forscher"


Nicht zulässig sind Anträge, aus denen sich verschiedene Aufenthaltszwecke ergeben sowie das gleichzeitige Stellen mehrerer Anträge und weiterer Anträge.

 

Es ist zu beachten, dass für manche Aufenthaltszwecke eine Quotenpflicht besteht, d.h. es kann nur eine bestimmte Anzahl von Bewilligungen pro Jahr erteilt werden.

Örtlich zuständig sind im Inland die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate des beabsichtigten Wohnsitzes.

Verlängerungsanträge sind vor Ablauf der Gültigkeitsdauer, frühstens 3 Monate vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels einzubringen. Danach gelten Anträge als Erstanträge.

Wenden Sie sich hinsichtlich beizubringender Unterlagen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Kosten:

  • Für Personen ab 6 Jahren 160,00 Euro
  • Für Kinder unter 6 Jahren 145,00 Euro

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



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