Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at • www.bh-linz-land.gv.at

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Motortausch

Der Austausch eines Motors eines Kraftfahrzeuges ist bei der Zulassungsstelle eines Versicherers zu melden.

Es muss sich dabei um einen typengleichen Motor handeln, d.h. der Hubraum und die Leistungsdaten der getauschten Motoren müssen gleich sein. Anderenfalls ist eine Einzelgenehmigung vom Landeshauptmann (Kfz-Prüfstelle) erforderlich.

Benötigte Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung
  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Nachweis über Typengleichheit - z.B. Bestätigung vom Händler bzw.
    Vorlage des Typenscheines jenes Fahrzeuges, bei dem der Motor ausgebaut wurde
  • Rechnung oder Kaufvertrag des neuen Motors (Besitznachweis)
  • Vollmacht (wenn die Meldung nicht persönlich erfolgt)
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Kosten:

Es fallen keine Gebühren an.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



Bezirkshauptmannschaft Linz-Land • Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at

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