Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at • www.bh-linz-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Fahrrad

Worauf muss ich achten?

Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur dann lenken, wenn:

  • sie von einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, beaufsichtigt werden, oder
  • sie eine behördliche Bewilligung (Radfahrausweis) besitzen.

Nach Vollendung des 12. Lebensjahres darf ein Fahrrad auch ohne Radfahrausweis gelenkt werden.

Voraussetzungen für den Radfahrausweis:

  • Vollendung des 10. Lebensjahres
  • geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
  • Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag (Einverständniserklärung vom gesetzlichen Vertreter)
  • Lichtbild

Vorgangsweise:

Die Abwicklung erfolgt in der Regel über die Pflichtschulen. Vor Erteilung der Bewilligung muss eine Prüfung abgelegt werden. Die Vorbereitung für diese Prüfung sowie die Prüfung selbst werden von den Pflichtschulen im Rahmen des Verkehrserziehungsprogramms abgehalten. Unmittelbar nach bestandener Prüfung wird der Radfahrausweis ausgestellt.

Kosten:

Die Ausstellung des Radfahrausweises ist kostenlos.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



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Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at

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