Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
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Umschreiben eines Heeresführerscheines

Der beim Bundesheer erworbene Heeresführerschein kann auf eine zivile Lenkberechtigung umgeschrieben werden. Dies ist maximal innerhalb eines Jahres nach Ende des Präsenzdienstes möglich.

Die beim Bundesheer erworbene Heereslenkberechtigung (Heeresführerschein) kann auf eine zivile Lenkberechtigung umgeschrieben werden. Dies ist maximal innerhalb eines Jahres nach Ende des Präsenzdienstes möglich.

Benötigte Dokumente:

  • Führerscheinantrag
  • Bestätigung des Bundesheeres über die Heereslenkerberechtigung
  • Heeresführerschein
  • ziviler Führerschein (sofern vorhanden)
  • ein Passfoto (35 x 45 mm Hochformat) vom Fotofachhandel

Gebühren:

Neuausstellung eines Führerscheines: Pauschalgebühr 60,50 Euro
Eintragung weiterer Klassen: Pauschalgebühr 49,50 Euro

Diese Pauschalgebühr deckt alle Abgaben und Gebühren im Zusammenhang mit dem Umschreiben des Führerscheines ab.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



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