Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

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Zulassung von Kraftfahrzeugen

Kraftfahrzeuge sind, wenn sie auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden sollen, bei den Zulassungsstellen anzumelden. Die Zulassungsstelle stellt die Zulassungsbescheinigung (den Zulassungsschein) aus.

Kraftfahrzeuge sind, wenn sie auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden sollen, bei den Zulassungsstellen anzumelden. Die Zulassungsstelle stellt die Zulassungsbescheinigung (den Zulassungsschein) aus.

Die Zulassungsstellen sind bei einer Reihe von Versicherungen eingerichtet. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Auskünfte und Informationen.

Die Bezirkshauptmannschaften informieren Sie auf diesen Seiten allgemein über:

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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