Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

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Grundwasserwärmepumpen

Gemäß dem Wasserrechtsgesetz sind die Errichtung und der Betrieb von Grundwasser-Wärmepumpen immer bewilligungspflichtig (§ 10 Abs.2; § 31c Abs.5; §32 Abs.2 lit.b WRG).

Dem Ansuchen an die zuständige Wasserrechtsbehörde für Errichtung und Betrieb einer Grundwasser-Wärmepumpe sind gemäß § 103 WRG 1959 folgende Projektunterlagen anzuschließen, welche von einem Fachkundigen unter Namhaftmachung des Verfassers auszuarbeiten sind:

  • Technische Unterlagen
  • Planbeilagen

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at

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