Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Volle Erziehung Minderjähriger, Obsorge

Egal, ob Eltern einfach ohne Trauschein zusammen leben wollen oder ob es zu einer Trennung oder Scheidung gekommen ist - Sie sollten wissen, welche Rechte und Pflichten sich daraus für Sie ergeben.

  • Manchmal wissen sich Eltern keinen Rat mehr
  • Manchmal macht man sich Sorgen um ein anderes Kind
  • Manchmal macht man sich Sorgen um ein Kind, für das man beruflich Verantwortung trägt,

Die Kinder- und Jugendhilfe Ihres Bezirkes weiß, wo Sie die für Sie passende Hilfe bekommen. Oder Sie wenden sich direkt an eine Familienberatungsstelle oder ein Kinderschutzzentrum. Von allen Stellen wird Ihre Sorge ernst genommen und Ihnen Möglichkeit zur Aussprache gegeben.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Ried • Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at

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