Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

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Feuererungsanlagen für gasförmige Brennstoffe

Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe und sonstigen Gasanlagen

Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe und sonstigen Gasanlagen mit einer Lagerkapazität von mehr als

  • 35 kg verflüssigter Gase

  • 150 l bis zum zulässigen Höchstdruck verdichteter Gase oder

  • 2 Deponie- oder Biogase im Normzustand

  • 24 kg gelöster Gase

bedarf einer Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde.

Voraussetzungen

Antrag

Benötigte Unterlagen (2-fach)

Technische Beschreibung

Zustimmungserklärung des vom Vorhaben betroffenen Nachbarn
Bauartenbestätigung (Typenblatt) der Lagerbehälter
Prüfzeugnis der Lagerbehälter
Einreichplan (1:100) Darstellung von Tank, Gasleitung, Verbrauchergerät
Lageplan (ca. 1:2.000)
Übersichtsplan (ca. 1:50.000)

Gebühren

Stempelgebühr für Antrag: 14,30 Euro

Stempelgebühr für die Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen

Landesverwaltungsabgabe:  52 Euro

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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