Mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom Februar 2019 wurde angeordnet, dass bei Geschwindigkeitskontrollen auf Straßen innerhalb des Ortsgebietes (≤ 50 km/h) sowie in Zonenbeschränkungen mit maximal zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h die Überwachung der Geschwindigkeit unter Berücksichtigung einer Toleranz von 5 km/h zu erfolgen hat.
Das ergibt beispielsweise eine strafbare Geschwindigkeit für das Ortsgebiet ab 56 km/h und für 30 km/h-Zonenbeschränkungen ab 36 km/h.
Bitte achten Sie im Interesse der Verkehrssicherheit und in Ihrem eigenen Interesse generell auf die Einhaltung der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie auf sonstige Verbote und Beschränkungen!