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Eröffnung Pflegeheim Eberschwang

Am Samstag, den 17. November 2018 wurde das neue Pflegeheim in Eberschwang feierlich eröffnet.

Das Haus bietet 84 Bewohnerinnen und Bewohnern ein Zuhause voller Herzlichkeit und Normalität und damit ein Altern und Wohnen in Würde und Selbstbestimmung. Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer, Landesrätin Mag. Christine Haberlander und Landesrat Elmar Podgorschek haben das Haus feierlich seiner Bestimmung übergeben. Die Gesamtkosten des Hauses belaufen sich auf rund 9,5 Millionen Euro.

Ergänzend zu den 80 Ein-Personen-Wohneinheiten gibt es noch 2 Zwei-Personen-Wohneinheiten. Mit dem Bau des Pflegeheimes Eberschwang wurde im September 2015 begonnen. Die Inbetriebnahme erfolgte Ende Mai 2018. Das Haus wurde nach modernsten, architektonischen und ökologisch durchdachten Standards gebaut. Die lichtdurchfluteten Räumlichkeiten, die ansprechende Architektur, die Ortsnähe und trotzdem ruhige Lage mit großräumiger Garten- und Parkanlage machen das Haus zu einem wohnlichen Lebensraum. Eine Besonderheit ist, dass der Sozialhilfeverband Ried im Innkreis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Kinderbetreuung im Pflegeheim Eberschwang anbieten wird. So soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert  und generationenübergreifende Begegnungen gefördert werden.

Das neue Haus in Eberschwang bietet den Seniorinnen und Senioren eine individuelle und qualifizierte Pflege und Betreuung. Auf ein „familiäres Zusammenleben“ und die weitest gehende Erhaltung des gewohnten Tagesablaufs wird ein großer Wert gelegt. Ziel ist eine möglichst hohe Unterstützung und Förderung der noch vorhandenen Fähigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben auch von Anfang an gespürt, dass sie in der Gemeinde Eberschwang sehr willkommen waren und sind von Beginn an in das Gemeinschaftsleben bestens integriert worden. Es ist schön zu sehen, dass tagtäglich viele Angehörige, Vereine, Ehrenamtliche und Freunde zu Besuch kommen.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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