Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Rettungsgasse

Was ist die Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse ist eine frei zu haltende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn, einer Schnellstraße oder einer Autostraße, die im Falle eines Staues vorausschauend gebildet werden muss, um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen.


Bei 2-streifigen Straßenabschnitten:

Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links (Richtung Straßenrand) einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll auch der Pannenstreifen befahren werden.


Bei 3- oder 4-streifigen Straßenabschnitten:

Hier gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur müssen nach links, Fahrzeuge auf alle anderen Spuren nach rechts fahren, damit zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine Gasse entsteht. 


Welche Vorteile bringt die Rettungsgasse?

  • Einsatzkräfte sind schneller und sicherer
  • Rascheres Eintreffen und Vorankommen der Einsatzfahrzeuge.
  • Breitere Zufahrtsmöglichkeit für schwere Einsatz- und Bergefahrzeuge.
  • Keine Behinderung der Zufahrt durch liegen gebliebene defekte Fahrzeuge oder missbräuchliche Verwendung des Pannenstreifens.
  • Schnellere Versorgung von Verletzten.
  • Zeitgewinn von bis zu 4 Minuten (Erfahrungen aus dem Nachbarland Deutschland).
  • 1 Minute = 10 Prozent mehr Überlebenschance, das heißt, die Rettungsgasse steigert die Überlebenschance um 40 Prozent.
  • Klare und eindeutige Verhaltensregel für alle Verkehrsteilnehmer. Dieses System existiert bereits in den Nachbarländern Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien.

(Quelle: bmvit)

 

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Ried • Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich