Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at • www.bh-linz-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

"Rot-Weiß-Rot-Karte plus" - Erstantrag und Verlängerungsantrag

Bewilligung einer befristeten Niederlassung sowie Ausübung einer selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit im gesamten Bundesgebiet für Fremde, die nicht EU/EWR-Bürgerinnen und EU/EWR-Bürger sind

Die "Rot-Weiß-Rot–Karte plus" berechtigt Drittstaatsangehörige (also Angehörige von Staaten, die nicht Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind) zur befristeten Niederlassung und Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit im gesamten Bundesgebiet. Sie wird grundsätzlich erteilt

1) im Anschluss an bestimmte Aufenthaltstitel (z.B. Blaue Karte EU, etc.)

 

2) bei Erstanträgen

  • für Familienzusammenführungen, wenn der Zusammenführende Inhaber eines Titels "Daueraufenthalt – EG", "Rot-Weiß-Rot–Karte", "Rot-Weiß-Rot–Karte plus", "Blaue Karte EU", "Niederlassungsbewilligung - Forscher", "Niederlassungsbewilligung - Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit", wenn der Zusammenführende ein "Asylberechtigter" ist oder als unionsrechtlich aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger über eine Aufenthaltskarte bzw. Daueraufenthaltskarte verfügt.
  •  in diversen anderen Fällen

 

3) im Verlängerungsfall

 

Örtlich zuständig sind die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate des beabsichtigten Wohnsitzes des Fremden.

 

Es ist zu beachten, dass für manche Familienzusammenführungen im Erstantragsfall Quotenpflicht besteht, d.h. es kann nur eine bestimmte Anzahl von Bewilligungen pro Jahr erteilt werden.

Verlängerungsanträge sind vor Ablauf der Gültigkeitsdauer, frühestens 3 Monate vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels persönlich beim Magistrat oder bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Danach gelten Anträge als Erstanträge.

Wenden Sie sich hinsichtlich beizubringender Unterlagen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Kosten:

  • Für Personen ab 6 Jahren 160,00 Euro
  • Für Kinder unter 6 Jahren 145,00 Euro

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



Bezirkshauptmannschaft Linz-Land • Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich