Das Wasserbuch ist ein öffentliches Verzeichnis der Wasserbenutzungsrechte nach dem Wasserrechtsgesetz.
Es besteht aus der Evidenz der verliehenen Rechte, in der die Namen der Berechtigten sowie Ort, Art, Ausmaß und Dauer der Nutzungen ersichtlich sind, und den Urkundensammlungen (Bescheide, Projektunterlagen, Pläne) zu diesen Rechten, die bei den Bezirksverwaltungsbehörden aufliegen. Die Angaben aus der Evidenz sind auf dem Wasserbuchauszug ersichtlich.
Die Einsichtnahme auf der Bezirksverwaltungsbehörde und die Erstellung eines Wasserbuchauszugs im Internet ist für jeden kostenlos.
Der ONLINE Zugriff und somit die externe Erstellung eines Wasserbuchauszugs ist über die Applikation „Wasser&Geologie“ möglich.
