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Wäsche auf einer Leine in einem Garten (Foto: Franz Linschinger / Land OÖ)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Wirtschaftsrecht


  • Öffnungszeiten

    Das Öffnungszeitengesetz regelt die Offenhaltezeiten der Verkaufsstellen im Handel.
  • Stiftungen und Fonds

    Der Landeshauptmann von Oberösterreich ist als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für gemeinnützige oder mildtätige Stifungen und Fonds zuständig.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-151 21
Fax (+43 732) 77 20-21 17 85
E-Mail wi.post@ooe.gv.at