Kurzzeitpflege
Unter Kurzzeitpflege versteht man den vorübergehenden Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim bis maximal sechs Wochen. Kurzzeitpflege wurde eingerichtet, um die häusliche Betreuung und Pflege längerfristig zu sichern und die pflegenden Angehörigen zu unterstützen. Eine Kurzzeitpflege kann beispielsweise notwendig werden, wenn eine Überbrückung zwischen einem Krankenhausaufenthalt und der Wiederaufnahme der eigenständigen Haushaltsführung erforderlich ist, oder wenn pflegende Angehörige auf Urlaub fahren möchten und keine anderen Pflegepersonen im Haushalt sind.
Je nach Heimgröße werden in den verschiedenen Heimen 1 bis 8 Kurzzeitpflegeplätze angeboten. Im Alten- und Pflegeheim Schloss Hall in Bad Hall stehen 22 Plätze für Gäste aus ganz Oberösterreich zur Verfügung.
Auskünfte über freie Plätze sowie anfallende Kosten erteilt die Heimleitung im jeweiligen Alten- und Pflegeheim. Es empfiehlt sich eine zeitgerechte Terminabsprache.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales

