Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Oö. Chancengleichheitsgesetz


Mit 1. September 2008 ist das Oö. Chancengleichheitsgesetz (Oö. ChG) als Nachfolgegesetz des Oö. Behindertengesetzes (Oö. BhG 1991) und einzelner Bestimmungen des Oö. Sozialhilfegesetzes (Oö. SHG 1998) in Kraft getreten.
Menschen mit Beeinträchtigungen (mit geistiger, körperlicher, psychischer und/oder Mehrfachbeeinträchtigung) erhalten die erforderlichen Leistungen nun nach einer einheitlichen rechtlichen Grundlage, dem Oö. ChG.
Ziel dieses Gesetzes ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen insbesondere durch die Vermeidung des Entstehens von Beeinträchtigungen und von Behinderungen und durch die Verringerung von Beeinträchtigungen eine Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.

 

Kompetenzänderung - Zugang zur Leistung

Für die Gewährung einer Hauptleistung, für die Gewährung des Subsidiären Mindesteinkommens und z. T. für die Gewährung ergänzender Leistungen ist eine Antragstellung bei den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Magistraten) erforderlich.

Anträge können aber auch

  • beim Amt der Oö. Landesregierung,
  • bei der Sozialberatungsstelle, in deren Bereich sich die antragstellende Person aufhält,
  • bei der Wohnsitzgemeinde oder
  • bei der Einrichtung, in der eine Leistung derzeit oder künftig in Anspruch genommen wird,

eingebracht werden.

 

Im Rahmen der Entscheidung über die Gewährung von Leistungen wird eine Assistenzkonferenz durchgeführt. Diese erfolgt unter enger Einbindung des Menschen mit Beeinträchtigungen.

 

Für folgende Leistungen sind Anträge bei den Bezirksverwaltungsbehörden zu stellen:


  • Therapien - Therapiezentren / Heilbehandlung

    Informationen über Therapiezentren, Konduktive Mehrfachtherapie, Hippotherapie, Leistungen für Gehörlose, Leistungen der Krankenbehandlung und Therapiezuschüsse.
  • Frühförderung

    Umfasst eine ganzheitliche Förderung für in ihrer Entwicklung auffällige Kinder, beeinträchtigte Kinder, und Kinder, bei denen die Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann, sowie deren Familien.
  • Schule

    Informationen über Sonderschulen, Integrationsklassen und Schulassistenz.
  • Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität / Beschäftigung

    Für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt es eine Vielzahl von Beschäftigungsangeboten.
  • Wohnen

    Wohn- und Betreuungsangebote gibt es in verschiedenen Wohnformen: Voll- und teilbetreutes Wohnen, Kurzzeitwohnen, Übergangswohnen.
  • Persönliche Assistenz und Mobile Betreuung und Hilfe

    Informationen zu Unterstützungsangeboten für Menschen mit Beeinträchtigungen, die zu Hause bzw. in der eigenen Wohnung wohnen.
  • Subsidiäres Mindesteinkommen

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist finanzielle Unterstützung in Form des Subsidiären Mindesteinkommens für Mietaufwendungen, Verpflegung, Bekleidung, etc. möglich.
  • Freizeitfahrdienste/Fahrtkosten

    Informationen zu Fahrtkosten von und zu Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Informationen zu Freizeitfahrdiensten für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer in Linz, Steyr, Wels.
  • Selbstversicherung in der Krankenversicherung

    Liegt keine Krankenversicherung für einen Menschen mit Beeinträchtigungen vor, kann ein Antrag auf Gewährung der Kostentragung zur Selbstversicherung bei den Bezirksverwaltungsbehörden gestellt werden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-152 21
Fax (+43 732) 77 20-21 56 19
E-Mail so.post@ooe.gv.at