Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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E-Government - Angebote der Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht


Die Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht des Amtes der Oö. Landesregierung bietet im Bereich E-Government einige Dienste an, um Anliegen online zu erledigen:

  • Fertigstellungsmeldung

  • Fristverlängerung

Bitte beachten Sie, dass diese Dienste derzeit nur bei Bescheiden mit erlassender Behörde 'Landeshauptmann von Oberösterreich' möglich sind.
 

Fristverlängerung:

Mit diesem Formular können Sie eine Verlängerung  jener Frist beantragen, welche im Bewilligungsbescheid entweder als Baubeginns- oder als Bauvollendungsfrist festgesetzt wurde. Bei der Baubeginnsfrist handelt es sich um jene Frist bis zu welcher mit dem Bau der Anlagen begonnen werden muss, bei der Bauvollendungsfrist um jene, bis zu der das bewilligte Vorhaben fertig gestellt sein muss.

Es kann passieren, das entweder mit dem Bau der Anlage bzw. mit der Fertigstellung auf Grund  unvorhersehbarer Umstände nicht zeitgerecht begonnen oder die Anlagen nicht fristgemäß fertig gestellt wurden.
Um ein Erlöschen der Bewilligung zu verhindern ist rechtzeitig vor Fristablauf um "Fristverlängerung" anzusuchen.

 

Fertigstellungsmeldung

Nach Fertigstellung und vor dem Betrieb der Anlage ist vom Wasserberechtigten der Behörde mitzuteilen dass die Anlage fertig gestellt sei.  Meist sind auch Ausführungsunterlagen vorgeschrieben, die dann der Behörde vorzulegen sind.
Da die Erarbeitung der Ausführungsunterlagen oft einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, kann mit diesem Formular die Fertigstellungsmeldung vorweg elektronisch erfolgen.


Ausführungsunterlagen sind in jedem Fall auf postalischem Wege zu übermitteln.
 

E-Government der Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht


  • Dienste

    Um zeitaufwändige Behördengänge zu vermeiden, können Anträge teilweise elektronisch gestellt werden. Hier finden Sie eine Auflistung aller Angebote.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-125 99
Fax (+43 732) 77 20-21 34 09
E-Mail auwr.post@ooe.gv.at