Reisen mit Haustieren
Hunde und Katzen
Wenn Sie mit ihrem Hund oder ihrer Katze ins Ausland reisen möchten, müssen Sie die dafür geforderten Einreisebestimmungen des jeweiligen Staates erfüllen.

Bei den meisten angrenzenden Staaten reicht ein internationalen Impfpass, viele Staaten verlangen jedoch an der Grenze oder auch innerhalb des Hoheitsgebietes ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis.
Entferntere oder exotische Reiseziele haben oft äußerst strenge und häufig veränderte Einreisebedingungen für Tiere, da empfiehlt es sich, die Vertretung des ausländischen Staates in Österreich zu kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Für die Ausstellung eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses ist die Abteilung Veterinärdienst der Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrates zuständig.
Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an, bevor Sie mit Ihrem Tier zum Amtstierarzt kommen. In den meisten Fällen ist es notwendig, dass Sie für Ihr Tier einen internationalen Impfpass besitzen, in dem eine für das jeweilige Land gültige Tollwutimpfung eingetragen ist. Meistens wird verlangt, dass diese nicht länger als ein Jahr zurückliegen, aber vor mindestens 30 Tagen durchgeführt worden ist. Für manche Staaten sind allerdings auch andere Impfungen und Behandlungen gegen Parasiten vorgeschrieben.
Die Ausstellung eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses ist kostenpflichtig.
Andere Haustiere
Falls Sie ein Kaninchen, ein Meerschweinchen, einen Papagei oder ein sonstiges Haustier ins Ausland mitnehmen möchten, benötigen Sie in jedem Fall ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, dass Sie wiederum beim Amtstierarzt erhalten, und ebenso kostenpflichtig ist.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen

