Rot-weiß gestreifter Sonnenschirm (Foto: nra - Fotolia)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Statuserhebungen gemäß Immissionsschutzgesetz - Luft


Das Immissionsschutzgesetz-Luft enthält Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit. Wird einer dieser Grenzwerte überschritten, so ist vom Landeshauptmann eine Statuserhebung zu erstellen. Gegenstand der Statuserhebung ist eine Darstellung der Immissionssituation, die Beschreibung der meteorologischen Situation, die Feststellung und Beschreibung der in Betracht kommenden Emittenten samt einer Abschätzung ihrer Emissionen und letztlich die Feststellung des voraussichtlichen Sanierungsgebietes, in welchem Maßnahmen zu treffen sein werden.
Unter Zugrundelegung der Statuserhebung ist sodann durch den Landeshauptmann ein Maßnahmenkatalog zu erlassen. Bei der Anordnung von Maßnahmen ist den im § 11 IG-L normierten Grundsätzen (Verursacherprinzip, Verhältnismäßigkeitsprinzip) Rechnung zu tragen.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-136 43
Fax (+43 732) 77 20-21 36 42
E-Mail us-goethe.post@ooe.gv.at