Landesgesetz, mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird

Auf Grund der Anzahl ungenügend integrierter Förderwerber bestehen verwaltungs-ökonomische Erfordernisse, welche die Schaffung von Möglichkeiten einer Nachsicht für Personen mit Pensionsbezug anraten. Auch soll der Nachweis der beruflichen Integration für jene Personen erleichtert werden, die durch ihre berufliche Tätigkeit einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet haben.

Am 5. Dezember 2019 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird, (mehrheitlich: ÖVP- und FPÖ-Fraktion) beschlossen.

Weiterführende Informationen

Im Sinn der Erfordernisse des Oö. Integrationsleitbilds 2018 hat der Oö. Landtag eine mit 1. Jänner 2018 in Kraft getretene Novelle des Oö. WFG 1993 beschlossen, wonach bei Drittstaatsangehörigen Integrationserfolge in den Bereichen Spracherwerb und beruflicher Integration eingefordert wurden.

Beim Vollzug des Oö. WFG 1993 mussten jedoch unerwartbare Integrationsversäumnisse festgestellt werden. Auf Grund der Anzahl ungenügend integrierter Förderwerber bestehen verwaltungsökonomische Erfordernisse, welche die Schaffung von Möglichkeiten einer Nachsicht für Personen mit Pensionsbezug anraten. Auch soll der Nachweis der beruflichen Integration für jene Personen erleichtert werden, die durch ihre berufliche Tätigkeit einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet haben.

Darüber hinaus sollen die Nachweismöglichkeiten der Deutschkenntnisse, da sie lediglich eine Präzisierung der gesetzlichen Bestimmung darstellen, künftig im Verordnungsrang geregelt werden.

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