Oö. Landesrechnungshof

Der Oö. Landesrechnungshof besteht seit 1. Jänner 2000 als unabhängiges Organ des Landtages und ist Teil der parlamentarischen Kontrolle. Fachlich und organisatorisch unabhängig und weisungsfrei prüft der Landesrechnungshof die finanziell wirksame Tätigkeit (= Gebarung) des Landes, seiner Stiftungen, Fonds und Anstalten und Unternehmen, an denen das Land zu mindestens 50 Prozent beteiligt ist sowie die Verwendung von Landesförderungen; seit 2014 auch Gemeinden unter 10.000 Einwohner und deren Unternehmen. Damit wird der Einsatz öffentlicher Mittel im Land umfassend kontrolliert.

Der Landesrechnungshof prüft grundsätzlich auf eigene Initiative. Das Oö. Landesrechnungshofgesetz sieht aber auch Sonderprüfungen vor. Außerdem erstellt der Landesrechnungshof im Auftrag der Landesregierung über die Gebarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden Gutachten.

Der Kontrollausschuss des Landtages diskutiert die Empfehlungen des Landesrechnungshofs und beschließt, welche davon jedenfalls umgesetzt werden müssen. Ziel des Landesrechnungshofgesetzes ist es, die Überprüfung aller öffentlichen Haushalte des Landes Oberösterreich sicherzustellen und so einen Beitrag zum zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel zu leisten.

Der Landesrechnungshof will mit seiner Tätigkeit dazu beitragen, öffentliche Mittel wirtschaftlicher einzusetzen. Er soll sich für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler rechnen und den Menschen in Oberösterreich nützen.
 

Webauftritt des Oö. Landesrechnungshofs