EU-Subsidiaritätsprüfungen

Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung von EU-Vorhaben durch den Oö. Landtag

Nach dem Subsidiaritätsprotokoll des Vertrags von Lissabon haben die nationalen Parlamente das Recht, über die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu wachen. Dieses Prinzip besagt, dass die EU in den Bereichen, für die sie nicht ausschließlich zuständig ist, nur so weit tätig wird, wie ihre Ziele auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können (Art. 5 Abs. 3 EUV). Die nationalen Parlamente können Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip durch eine Subsidiaritätsrüge sowie eine Subsidiaritätsklage beim EuGH geltend machen. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Harmonisierung des Rechts in Europa kommt der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und der Beachtung regionaler und nationaler Gesetzgebungskompetenzen große Bedeutung zu.

Auf nationaler parlamentarischer Ebene nimmt vor allem der Bundesrat Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfungen vor; gemäß Art. 23g Abs. 3 B-VG hat er dabei die Stellungnahmen der Landtage zu erwägen. Zur Gewährleistung der Berücksichtigung der spezifischen Interessen der Bundesländer, insbesondere in den Bereichen, in denen die bundesstaatliche Kompetenzverteilung eine Länderzuständigkeit vorsieht, ist es daher wichtig, dass sich die österreichischen Landtag frühzeitig mit in der Planung befindlichen Vorhaben der Europäischen Kommission auseinandersetzen und sie auf ihre Vereinbarkeit mit den Prinzipien der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeit hin überprüfen. Beginnend mit dem Jahr 2015 hat der Oö. Landtag daher ein eigenes Prüfungssystem errichtet.

Die Ergebnisse der Subsidiaritätskontrolle durch den Landtag tragen in einem Netzwerk nationaler und europäischer – vor allem deutscher - Parlamente dazu bei, politische Allianzen zu bilden, mit denen dem Subsidiaritätsgedanken in ganz konkreten Fällen zum Durchbruch verholfen werden kann.

Basierend auf der in der Beilage 1214/2014 beschlossenen Vorgangsweise wurden seit 2015 vom Ausschuss für EU-Angelegenheiten bzw. vom Ausschuss für Wirtschaft und EU-Angelegenheiten folgende Stellungnahmen beschlossen:
 

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