Informationen für Erstanträge
Erstanträge sind grundsätzlich im Ausland bei der österreichischen Botschaft zu stellen. In manchen Fällen ist eine Antragstellung auch in Österreich möglich, z.B. wenn Sie zur visumfreien Einreise berechtigt sind und sich legal in Österreich aufhalten.
Sollte es sich bei dem Antragsteller um eine minderjährige Person handeln, so muss die Antragstellung durch einen Erziehungsberechtigten im Beisein der minderjährigen Person erfolgen.
Informationen für Verlängerungen
Verlängerungsanträge sind persönlich und vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels bei der Behörde einzubringen. Ein Verlängerungsantrag kann frühestens 3 Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels eingebracht werden.
Sollte es sich bei dem Antragsteller um eine minderjährige Person handeln, so muss die Antragstellung durch einen Erziehungsberechtigten im Beisein der minderjährigen Person erfolgen.
Informationen für EWR-Bürger
Anträge zur Ausstellung von Dokumentationen für EWR-Bürger sind persönlich bei der Behörde einzubringen.
Sollte es sich bei dem Antragsteller um eine minderjährige Person handeln, so muss die Antragstellung durch einen Erziehungsberechtigten im Beisein der minderjährigen Person erfolgen.
Bzgl. anderer Aufenthaltstitel oder weiterführenden Informationen wenden Sie sich per Mail an folgende Adresse:
migration.bh-ll.post@ooe.gv.at

