Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
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Elektronisches Fischereiregister (§ 74 Oö. Fischereigesetz)

Zum Zweck der Gewährleistung einer geordneten Fischereiwirtschaft und der ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei sowie der Überwachung der Bestimmungen des Oö. Fischereigesetzes wird ein elektronisches Fischereiregister eingerichtet.

Zum Zweck der Gewährleistung einer geordneten Fischereiwirtschaft und der ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei sowie der Überwachung der Bestimmungen des Oö. Fischereigesetzes wird das elektronische Fischereiregister eingerichtet.


Damit können

  1. die im Fischereibuch (§ 7) zu führenden Daten;
  2. Daten der Inhaberinnen oder Inhaber einer Fischerkarte (§ 17): Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Ausstellungsdaten der Fischerkarte;
  3. Daten der Fischereischutzorgane (§ 23): Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Betrauungs- und Ausstellungsdaten (Daten der Angelobung, Nummer des Dienstausweises, Überwachungsbereich)

in Form eines Informationsverbundsystems verarbeitet werden.

 

Rechtliche Grundlage

Oö. Fischereigesetz

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



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