Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at • www.bh-linz-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Vorgangsweise bei Bissverletzungen durch ein Tier (Tollwutuntersuchung)

 

Allgemeines

Tollwut ist eine akut auftretende und in der Regel tödlich verlaufende virusbedingte Krankheit der Säugetiere und des Menschen. Der Erreger wird durch den Speichel von infizierten Tieren, in den meisten Fällen durch einen Biss übertragen. Allerdings kann das Virus in seltenen Fällen auch unverletzte Schleimhäute und Schürfwunden als Eintrittspforte nutzen, wenn es zu einem direkten Kontakt mit Speichel kommt.

 

Vorgangsweise bei Bissverletzung

Heimtiere (Hunde und Katzen), die einen Menschen durch Beißen oder Kratzen verletzt haben, sind - wenn möglich - nicht zu töten, sondern sicher zu verwahren und tierärztlich zu beobachten. Ist dies nicht möglich, können diese Tiere auch in Quarantäne (u.a. bei der AVE-TKV in Regau) gestellt werden bzw. kann eine solche Quarantäne angeordnet werden. Die Dauer der Verwahrung und Beobachtung ist mit zehn Tagen festgesetzt. Während dieser zehn Tage sind die Tiere jedenfalls zweimal einer tierärztlichen Untersuchung unter Übernahme der Kosten zu unterziehen und zwar möglichst unmittelbar nachdem das Tier den Menschen verletzt hat, sowie am 10. Tag nach der Verletzung.

 

Die Absperrung und die tierärztliche Beobachtung werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mittels Bescheid angeordnet.

 

Die Tollwutuntersuchungen werden von den praktischen Tierärztinnen und Tierärzten durchgeführt. Nach Möglichkeit sollten diese Untersuchungen von jenem Tierarzt durchgeführt werden, der das Tier auch sonst in Betreuung hat und daher auch damit vertraut ist.

 

Nach den erfolgten Untersuchungen ist das von der Tierärztin / vom Tierarzt ausgefüllte Untersuchungsformular an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu übermitteln.

 

Personen, welche von einem Tier gebissen worden sind und der Verdacht auf Tollwut besteht, können sich an folgende Informationsstellen (Tollwutimpfstellen des Landes) wenden:

  • Kepler Universitätsklinikum Med. Campus III., Unfallchirurgie und Sporttraumatologie
  • Klinikum Wels-Grieskirchen, Abteilung für Unfallchirurgie
  • Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck, Abteilung für Unfallchirurgie

 

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land • Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich