Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at • www.bh-linz-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Kennzeichnung von Rindern

Rinderkennzeichnungs-Verordnung 1998 (BGBl. II 1997/408 idgF.)
Eine Kennzeichnung von Kälbern hat innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt mittels zwei nummerngleicher Ohrmarken zu erfolgen, wobei diese Ohrmarken von der Agrarmarkt Austria vergeben werden und eine Lebensnummer (AT und neunstellige Zahl) für das Tier darstellen. Bei Verlust einer Ohrmarke muss eine Ersatzmarke mit der selben Nummer nachbestellt und eingezogen werden.

Bei Rindern, welche längere Zeit in Freilandhaltung gehalten werden, ist die Kennzeichnung innerhalb von 20 Tagen nach der Geburt durchzuführen.


Über die am Betrieb gehaltenen Rinder ist ein Bestandsverzeichnis zu führen. Änderungen (Zugänge, Abgänge, Verendungen) sind spätestens sieben Tage nach deren Eintritt im Bestandsverzeichnis zu vermerken bzw. an die AMA-Rinderdatenbank zu melden.

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



Bezirkshauptmannschaft Linz-Land • Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich