Impfung
- Die Impfung ist ab dem ersten Lebensjahr möglich.
- Bei Ungeimpften ist eine Grundimmunisierung notwendig, die aus drei Teilimpfungen besteht (zwei Teilimpfungen im Abstand von ca. ein bis drei Monaten, die dritte innerhalb von fünf bis sechs Monaten nach der zweiten Teilimpfung).
- Auffrischungsimpfungen sind alle fünf Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebensjahr alle drei Jahre.
- Ausnahme: nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals nach drei Jahren aufgefrischt.
Terminvereinbarung bitte unter folgender Telefonnummer ausmachen:
(+43 732) 694 14-66487
Impfkosten:
| Personengruppen | Kosten |
| Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr | € 17,00 |
| Kinder bis zum 15. Lebensjahr (15. Geburtstag) | € 15,00 |
| ab 3. unversorgten Kind | € 4,80 |
FSME-Impfkosten-Sonderregelung für Minderjährige
Für Familien mit mehr als zwei unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:
Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das dritte und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das erste und zweite Kind geimpft wurde.
Hinweis: Für diese Kinder ist jedoch bei der Impfung der Kostenersatz von 4,80 Euro zu bezahlen. Dieser Betrag wird aber gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet.

