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Wald – Bestätigungen für das Finanzamt – Kalamitäts-Nutzungsbestätigung

Der Forsttechnische Dienst hat auf Antrag einer Waldeigentümerin/eines Waldeigentümers forstfachliche Gutachten zu Art und Ausmaß von Fällungen infolge höherer Gewalt zu erstatten. Diese Kalamitäts-Nutzungsbestätigung ist dem Finanzamt zu übermitteln.

Der Forsttechnische Dienst hat auf Antrag einer Waldeigentümerin/eines Waldeigentümers forstfachliche Gutachten zu  Art und Ausmaß von Fällungen infolge höherer Gewalt zu erstatten. Diese Kalamitäts-Nutzungsbestätigung ist dem Finanzamt zu übermitteln.

Beizubringende Unterlagen

  • Antrag mit Angabe des zu bestätigenden Sachverhalts (Schadholzmenge, Schadensursache, Waldort etc.)

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land • Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
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