Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
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Wald – Behördliche Anordnungen

Wenn Waldeigentümerinnen/Waldeigentümer ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, hat die Behörde unter anderem Maßnahmen gegen Waldverwüstung und Forstschädlinge anzuordnen.

Wenn Waldeigentümerinnen/Waldeigentümer ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, hat die Behörde unter anderem Maßnahmen gegen Waldverwüstung und Forstschädlinge anzuordnen.

Waldverwüstung

Waldverwüstung ist die flächenhafte Gefährdung von Waldboden und –bewuchs, auch das Ablagern von Müll oder Bauschutt im Wald oder die Verunreinigung von Waldboden. Jede Waldverwüstung ist verboten.

Forstschädlinge

Forstschädlinge sind tierische und pflanzliche Schädlinge, wie Insekten, Mäuse, Pilze oder Viren, die bei stärkerem Auftreten den Wald gefährden oder den Holzwert erheblich herabsetzen können.

Waldeigentümerinnen/Waldeigentümer müssen auf das Auftreten von  Forstschädlingen achten und  die Wahrnehmung einer drohenden Gefahr an die Forstbehörde melden und haben einer Gefährdung durch Forstschädlinge vorzubeugen und Forstschädlinge, die sich bereits in gefahrdrohender Weise vermehren, wirksam zu bekämpfen.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



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