Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
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Wald - Grundbuchsbestätigungen für Teilungen

Das Grundbuchsgericht darf die Teilung eines Grundstückes, das im Kataster zumindest teilweise die Benützungsart "Wald" aufweist, nur dann bewilligen, wenn eine Bescheinigung von der Forstbehörde vorliegt.

Das Grundbuchsgericht darf die Teilung eines Grundstückes, das im Kataster zumindest teilweise die Benützungsart "Wald" aufweist, nur dann bewilligen, wenn eine Bescheinigung von der Forstbehörde vorliegt, dass die Eintragung nicht gegen das Waldteilungsgesetz verstößt oder eine Teilungsbewilligung erteilt wurde.

Beizubringende Unterlagen:

  • Antrag der Grundeigentümerin/des Grundeigentümers
  • Grundbuchsauszug, der nicht älter als drei Monate sein darf.
  • Teilungsplan (1-fach).

Kosten:

  • Antrag: 14,30 Euro
  • Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen

Weiterführende Informationen

  • Teilung von Grundstücken - Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung im Sinne des § 15a Forstgesetz 1975 Herunterladen 291,7 KB).

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



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