Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
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Wald - Definition

Wald ist eine mit Waldbäumen bewachsene Fläche über 1000 und mit mindestens 10 m durchschnittlicher Breite - unabhängig von Grundstücksgrenzen.

Wald ist eine mit Waldbäumen bewachsene Fläche über 1000 und mit mindestens 10 m durchschnittlicher Breite - unabhängig von Grundstücksgrenzen.
Bestehen Zweifel, ob eine Grundfläche Wald ist oder nicht, kann die Behörde von Amts wegen oder auf Antrag ein Feststellungsverfahren durchführen.
 

Neue Flächen gelten als Wald - die oben angeführte Definition ist dabei zu berücksichtigen -

  • wenn Aufforstungen 10 Jahre alt sind
  • eine Naturverjüngung mehr als 50 % der Fläche überschirmt und mehr als 3 m hoch ist; für bestimmte Baumarten gibt es Abweichungen, z.B. für Erlen und Birken
    Geförderte Aufforstungen werden sofort Wald.
Werden Christbaumkulturen oder Energiehölzer angepflanzt, so sind dies keine Waldflächen, wenn es der Forstbehörde zeitgerecht binnen 10 Jahren gemeldet wurde.

 

Beizubringende Unterlagen
  • Für einen Antrag auf  ein Feststellungsverfahren
    • Antrag der Grundeigentümerin/des Grundeigentümers
    • Grundbuchsauszug
    • Lageplan (3-fach) 
  • Für eine Meldung, dass Flächen nicht Wald werden (Energieholzpflanzung bzw. Christbaumkultur)
    • Meldung der Grundeigentümerin/des Grundeigentümers
    • Lageplan (1-fach)

Kosten
(nur erforderlich, wenn ein Feststellungsverfahren beantragt wurde):

  • Antrag: 14,30 Euro
  • Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen
  • eventuelle Kommissionsgebühr

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



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