Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at • www.bh-linz-land.gv.at

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Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe

Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe und sonstige Gasanlagen

Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe und sonstigen Gasanlagen mit einer Lagerkapazität von mehr als

  • 35 kg verflüssigter Gase

  • 150 l bis zum zulässigen Höchstdruck verdichteter Gase oder

  • 2 Deponie- oder Biogase im Normzustand

  • 24 kg gelöster Gase

bedarf einer Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde.

Voraussetzungen

Antrag

Benötigte Unterlagen (2-fach)

Technische Beschreibung

Zustimmungserklärung des vom Vorhaben betroffenen Nachbarn
Bauartenbestätigung (Typenblatt) der Lagerbehälter
Prüfzeugnis der Lagerbehälter
Einreichplan (1:100) Darstellung von Tank, Gasleitung, Verbrauchergerät
Lageplan (ca. 1:2.000)
Übersichtsplan (ca. 1:50.000)

Gebühren

Stempelgebühr für Antrag: 14,30 Euro

Stempelgebühr für die Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen

Landesverwaltungsabgabe:  52 Euro

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



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