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Das Pflegegeld wird nach dem durchschnittlichen monatlichen Pflegebedarf pauschaliert bemessen und einkommensunabhängig in sieben Stufen zuerkannt und gebührt 12 mal jährlich. Pflegegeld erhält, wer einen ständigen Betreuungs- und Hilfebedarf hat, der voraussichtlich mindestens 6 Monate dauern wird. 
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Pensionsbeziehern gebührt das Pflegegeld grundsätzlich zur Pension und ist bei der pensionsauszahlenden Pensionsversicherungsanstalt zu beantragen. 
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Auskünfte erteilen die Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Pensionsversicherungsanstalten, die Sozialabteilung beim Amt der Oö. Landesregierung sowie die Sozialberatungsstellen. 
Weiterführende Informationen beim Amt der Oö. Landesregierung

 
 