Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at • www.bh-linz-land.gv.at

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Besuchsrecht und Obsorge

Lebt die Mutter oder der Vater nicht gemeinsam mit dem Kind in einem Haushalt, so haben dieser Elternteil und das Kind das Recht auf persönlichen Kontakt. Zur Vermittlung einer einvernehmlichen Besuchsregelung kann die Hilfe der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen werden. Kommt es zu keiner Lösung, entscheidet das Familiengericht. In diesem Verfahren kann die Kinder- und Jugendhilfe um Unterstützung ersucht werden.

Wenn es um die Vereinbarung über die Obsorge für ein Kind geht, kann das Familiengericht ebenfalls die Stellungnahme der Kinder- und Jugendhilfe einholen, damit die Interessen des Kindes und das Kindeswohl berücksichtigt werden.

 

Die Kinder- und Jugendhilfe setzt sich auch in anderen gerichtlichen Verfahren zum Wohle des Kindes ein. Sie analysiert zum Beispiel bei straffälligen Jugendlichen die Familiensituation, um alle Umstände entsprechend berücksichtigen zu können.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



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