Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at • www.bh-linz-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Allgemeine Schulpflicht

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die allgemeine Schulpflicht sowie die Regelungen zum Schulsprengel.

Für alle Kinder, die sich in Österreich dauerhaft aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht. Das heißt, dass nicht nur für österreichische Kinder, sondern unabhängig von der Staatsbürgerschaft für alle Kinder, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten, die allgemeine Schulpflicht gilt. Die allgemeine Schulpflicht ist in Österreich in der Bundesverfassung festgeschrieben.

Weitere Informationen dazu

Schulsprengel

Seit 1. Jänner 2019 ist die Bildungsdirektion für Oberösterreich für die Verfahren zum sprengelfremden Schulbesuch zuständig.

Bildungsdirektion Oberösterreich - Schulsprengel

  • Amtstafel der BH Linz-Land .

    Die Verordnungen über die Neufestsetzungen der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittschulen im Bezirk Linz-Land sowie die entsprechenden Pläne sind auf der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft abrufbar.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



Bezirkshauptmannschaft Linz-Land • Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399 • E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at

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