Wohnen

Wohn- und Betreuungsangebote gibt es in verschiedenen Wohnformen: Voll- und teilbetreutes Wohnen, Kurzzeitwohnen, Übergangswohnen.

Menschen mit Beeinträchtigungen werden in ihrer Selbständigkeit, bei der Bewältigung des Alltags und in anderen wichtigen Lebensbereichen unterstützt. Dabei wird auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Personen eingegangen. Folgende Wohnformen werden angeboten:

 

 

Vollbetreutes Wohnen - Wohnheim


Was ist das?

Das Wohnheim bzw. das vollbetreute Wohnen stellt ein langfristiges Wohnangebot für Menschen mit Beeinträchtigungen dar. Je nach den individuellen Bedürfnissen steht eine Betreuung mit bis zu 24 Stunden pro Tag und eine Vollversorgungsstruktur zur Verfügung.

 

Wie kommt jemand zur Leistung?

Durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder mit einer Wohneinrichtung.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.

 

Kosten?

Die Kosten werden fast zur Gänze vom Land übernommen. Es ist ein Beitrag zu leisten.

 

Weiterführende Informationen

Teilbetreutes Wohnen - Wohnen in einer Wohnung oder Wohngemeinschaft


Was ist das?

Teilbetreutes Wohnen bezeichnet ein Wohnangebot mit einer stundenweisen Betreuung (Teilzeitbetreuungsangebot)  für Menschen mit Beeinträchtigungen in einer Einzelwohnung oder in einer gemeinschaftlich genutzten Wohnung. 
Je nach den Bedürfnissen der Menschen mit Beeinträchtigungen richten sich die Angebote nach bestimmten Zielgruppen. Es handelt sich um ein zeitlich unbefristetes Wohnangebot.

 

Wie kommt jemand zur Leistung?

Durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder mit einer Wohneinrichtung.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.

 

Kosten?

Die Kosten werden fast zur Gänze vom Land übernommen. Es ist ein Beitrag zu entrichten.

 

Weiterführende Informationen

Kurzzeitwohnen


Was ist das?

Das Angebot des Kurzzeitwohnens wird Menschen mit Beeinträchtigungen für eine begrenzte Zeit zur Verfügung gestellt.
Diese auf kurze Zeit befristete Wohnmöglichkeit bietet dem unmittelbaren familiären und sozialen Umfeld des Menschen mit Beeinträchtigungen eine Unterstützung bzw. stellt eine Möglichkeit zur Entlastung betreuender Angehöriger dar.

Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen stellt das Kurzzeitwohnen zusätzlich eine wichtige Unterstützung bei Lebensveränderungen, psychischen Krisen oder anderen Notsituationen dar.

 

Wie kommt jemand zur Leistung?

Durch Kontaktaufnahme mit dem Anbieter. 

 

Kosten?

Die Kosten werden fast zur Gänze vom Land übernommen. Es ist ein Beitrag zu entrichten.

 

Weiterführende Informationen

Übergangswohnen

 

Was ist das?

Das Übergangswohnen bietet Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen vor allem nach einem stationären Aufenthalt ein zeitlich befristetes Wohnangebot mit Betreuung. Die Befristung beträgt im Regelfall ein Jahr. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. Es kann auch eine mehrmalige Aufnahme erfolgen.
Das Übergangswohnen bietet eine Überbrückung zu anderen Betreuungs- und Wohnformen.


 
Wie kommt jemand zur Leistung?

Durch Kontaktaufnahme mit dem Anbieter.


 
Kosten?

Die Kosten werden fast zur Gänze vom Land getragen. Es ist ein geringfügiger Beitrag zu entrichten.

Weiterführende Informationen

 

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