Berufliche Qualifizierung
Was ist das?
Die berufliche Qualifizierung hat zum Ziel, Menschen die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen keine Möglichkeit haben eine Lehre oder andere Berufsausbildungen zu absolvieren, eine Grundqualifikation zu vermitteln, um anschließend eine Vermittlung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder mit einer Einrichtung der beruflichen Qualifizierung.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.
Kosten?
Für die Berufliche Qualifizierung ist kein Beitrag zu leisten; die Kosten werden zur Gänze vom Land Oberösterreich übernommen.
- Bezirkshauptmannschaften.
- Magistrat Linz .
- Magistrat Steyr .
- Magistrat Wels .
- Gemeinden.
- Sozialberatungsstellen.
- Sozialministeriumservice .
Nähere Informationen erhalten Sie bei:
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei:
Geschützte Arbeit
Was ist das?
Die Geschützte Arbeit bietet Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit, eine Erwerbsarbeit im Rahmen eines geschützten Arbeitsplatzes in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes (Arbeit in Betrieben oder in Werkstätten) auszuüben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Beeinträchtigungen sind im Rahmen der Geschützten Arbeit sozialversicherungsrechtlich abgesichert und erhalten für ihre Tätigkeit ein entsprechendes Entgelt.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder mit einer Einrichtung der Geschützten Arbeit.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.
Kosten?
Die Kosten werden vom Land Oberösterreich getragen. Nähere Auskünfte darüber erteilen Ihnen die Bezirksverwaltungsbehörden.
- Bezirkshauptmannschaften.
- Magistrat Linz .
- Magistrat Steyr .
- Magistrat Wels .
- Gemeinden.
- Sozialberatungsstellen.
- Sozialministeriumservice .
- Artegra Werkstätten .
- FAB Verein zur Förderung von Arbeit und Bildung .
- Oberösterreichischer Zivil-Invalidenverband Fokus Mensch .
- Magistrat der Landeshauptstadt Linz .
Nähere Informationen erhalten Sie bei:
Weiterführende Informationen beim Anbieter der Maßnahme Geschützte Arbeit für Menschen mit geistigen, körperlichen und/oder Mehrfachbeeinträchtigungen:
Weiterführende Informationen beim Anbieter der Maßnahme Geschützte Arbeit für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen:
Fähigkeitsorientierte Aktivität
Was ist das?
Die Fähigkeitsorientierte Aktivität bietet die Teilnahme und Mitwirkung an einem Arbeitsprozess sowie am Leben in der Gemeinschaft und schafft eine organisierte Tagesstruktur mit vielfältigen Tätigkeitsfeldern, welche den Fähigkeiten der Menschen mit Beeinträchtigungen entsprechen und als sinnvoll empfunden werden.
Dieses tagesstrukturierende Angebot wird in eigenen Einrichtungen, oder im Sinne der Inklusion in Form der Integrativen Beschäftigung in Wirtschaftsbetrieben, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen, usw. ermöglicht.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder mit einer Einrichtung der Fähigkeitsorientierten Aktivität.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.
Kosten?
Die Kosten werden fast zur Gänze vom Land OÖ übernommen. Es ist ein Beitrag zu entrichten.
- Bezirkshauptmannschaften.
- Magistrat Linz .
- Magistrat Steyr .
- Magistrat Wels .
- Gemeinden.
- Sozialberatungsstellen.
- Sozialministeriumservice .
- Arbeiter Samariter Bund .
- ARCUS Sozialnetzwerk .
- assista Soziale Dienste GesmbH .
- Caritas Oberösterreich .
- Theresiengut GmbH .
- Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen .
- Institut Hartheim .
- Konvent der Barmherzigen Brüder .
- Lebenshilfe Oberösterreich .
- Schloss Klaus - Diakonie in der Gemeinde .
- Miteinander GmbH .
- Oberösterreichischer Zivil-Invalidenverband Fokus Mensch .
- Schön für besondere Menschen .
Nähere Informationen erhalten Sie bei:
Weiterführende Informationen beim Anbieter der Maßnahme Fähigkeitsorientierte Aktivität für Menschen mit geistigen, körperlichen und/oder Mehrfachbeeinträchtigungen:
Weiterführende Informationen beim Anbieter der Maßnahme Fähigkeitsorientierte Aktivität für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen:
Trainingsmaßnahme RISS
Rehabilitation und Integration Sehbehinderter und Späterblindeter
Was ist das?
RISS ist eine Einrichtung, die Maßnahmen zur Rehabilitation und Integration sehbeeinträchtigter und blinder Menschen anbietet. Angeboten wird ein systematisches Training in lebenspraktischen Fertigkeiten, in Orientierung und Mobilität sowie in Kommunikationsfertigkeiten.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder mit der Einrichtung.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie können den Antrag auch beim Amt der Oö. Landesregierung oder der zuständigen Gemeinde, einer Sozialberatungsstelle oder bei der Einrichtung selbst abgeben. Dieser wird dann umgehend an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.
Kosten?
Die Kosten werden grundsätzlich vom Land OÖ getragen. Es ist ein Beitrag zu entrichten.
Integrative Betriebe
(Bund-/Landesleistung)
Was ist das?
Integrative Betriebe bieten für Menschen mit Beeinträchtigungen eine weitere Möglichkeit der Beschäftigung am freien Arbeitsmarkt. Sie beschäftigen begünstigte Behinderte. Die Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt kollektivvertraglich. Die Aufnahme orientiert sich an einer Leistungsfähigkeit von 50 Prozent einer "Normalleistung".
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch Kontaktaufnahme mit dem Anbieter bzw. dem Arbeitsmarktservice oder dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen.
Kosten?
Es ist kein Kostenbeitrag zu entrichten. Die integrativen Betriebe erhalten einen Zuschuss vom Bund und vom Land OÖ.