Betreubares Wohnen
Betreubares Wohnen ist eine besondere Wohnform, die Selbstständigkeit, Selbstbestimmtheit und Sicherheit verbindet und so lange wie möglich fördert. Sie ist eine Alternative zur Betreuung in einem Alten- und Pflegeheim und für Menschen mit leichtem Hilfe- und Betreuungsbedarf gedacht, die eine behindertengerecht gestaltete, individuell möblierte Mietwohnung wünschen und das Bedürfnis nach Gemeinschaft in einem stimmigen sozialen Umfeld abdecken möchten.
Der Bedarf orientiert sich an den Bedarfs- und Entwicklungsplänen zur Pflegevorsorge, die für ganz Oberösterreich bis 2010 rund 2.500 Wohnungen vorsehen. Ausschlaggebend für die Genehmigung einer bestimmten Zahl von Wohnungen durch das Land ist jedoch in erster Linie eine konkrete Bedarfserhebung mit dem Muster-Bedarfserhebungsbogen und Muster-Begleitbrief des Landes OÖ, die bei den über 60jährigen Gemeindebewohner/innen durchgeführt werden muss.
Die Betreuung übernimmt hauptsächlich jener Anbieter mobiler Dienste, der im Sozialsprengel, in dem die Gemeinde liegt, vom Sozialhilfeverband vertraglich mit der Mobilen Betreuung und Hilfe beauftragt wurde.
Die Ansprechperson ist für das Grundservice, für Beratung und Vermittlung von weitergehenden Hilfen und für die Innen- und Außenbeziehungen der Mieter/innen des Hauses zuständig; hat jemand regelmäßigen Hilfe- u. Betreuungsbedarf, so wird dieser durch die jeweiligen mobilen Dienste, die über den Sozialhilfeverband bzw. das Land finanziert werden, geleistet. Wenn eine Betreuung durch mobile Dienste nicht mehr möglich ist, so wird die Übersiedlung in ein Alten- und Pflegeheim notwendig.
Ziel
Ziel des betreubaren Wohnens ist der Erhalt der selbständigen Lebensführung solange wie möglich innerhalb der eigenen barrierefreien, behindertengerecht ausgestatteten Wohnung. Die Alten- und Pflegeheimplätze bleiben durch das Angebot der Betreubaren Wohnungen den sehr pflegebedürftigen Menschen vorbehalten.Was bietet betreubares Wohnen?
Die Sicherstellung von Betreuungsleistungen in Kombination mit altersgerechtem Wohnen, das heißt
- barrierefreie und behindertengerecht gestaltete Kleinwohnungen (ca. 50 m²)
- Betreuungssicherheit rund um die Uhr durch eine Notrufanlage (Rufhilfe Rotes Kreuz oder Arbeitersamariterbund)
- Pflege- und Betreuungsleistungen bei Bedarf (Wahlleistungen)
- Soziale Betreuung durch eine fachlich geeignete Ansprechperson (Beratung, Vermittlung, Gestaltung gemeinsamer Aktivitäten etc. - Grundleistungen)
- Die besonders attraktive Förderung des Landes (90 Prozent Wohnbauförderung statt der üblichen 60 Prozent) ermöglicht günstige Mieten; damit ist der Bereitstellungszuschlag zur Miete (mit dem die Kosten des Notrufs und der Betreuungsperson abgedeckt werden) auch bei kleinem Einkommen leistbar.
Die Ansprechperson ist zu bestimmten Zeiten anwesend und tritt mit den Mieterinnen und Mietern in Kontakt, informiert über mobile Dienste, organisiert gemeinschaftliche Veranstaltungen etc.
Im Haus ist jederzeit kurzfristig für benötigte Hilfestellung gesorgt, im Krankheitsfall ist professionelle Pflege durch mobile Dienste (mobile Betreuung und Hilfe, Hauskrankenpflege) gewährleistet. Die Wahlleistungen (mobile Dienste, Essen auf Rädern, Wäschedienst, ...) nehmen die Mieterinnen und Mieter je nach Wunsch und Bedarf in Anspruch, müssen jedoch gesondert bezahlt werden. Wenn sich ein Alten- und Pflegeheim in näherer Umgebung befindet, können auch von dort Wahlleistungen in Anspruch genommen werden.
Die Betreubaren Wohnungen müssen zentral gelegen sein. Einkaufsmöglichkeiten sollen sich im Umkreis von 300 m befinden.
Mahlzeitendienste
Versorgung von Menschen, die selber nicht mehr kochen können.Hauskrankenpflege
Hauskrankenpflege wird auf Veranlassung des behandelnden Arztes durch diplomiertes Pflegepersonal durchgeführt.Mobile Betreuung und Hilfe
Mobile Betreuung und Hilfe ist eine Unterstützung für hilfs- und pflegebedürftige Menschen, um den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.
Zielgruppe
Zielgruppe sind Personen, die ohne das Angebot einer Betreubaren Wohnung möglicherweise einen Heimplatz in Anspruch nehmen würden oder müssten.
Das sind im besonderen:
- Ältere Menschen (über 70-jährige)
- Menschen mit leichtem bis mittlerem Pflegebedarf (Pflegegeldbezug, Rollstuhlfahrer)
- 60-jährige und älter mit schlechter Wohnsituation (kein Lift, schlechte Heizung, entlegene Lage)
- Ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung, die über Empfehlung der mobilen Dienste aufgrund einer besonderen sozialen Situation vorgeschlagen werden.
Ausstattung der Wohnungen
Die Wohnungen sind 50 m² groß (+/- 3 Prozent), verfügen über ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer, eine Kochnische oder eine kleine Küche, Bad/WC, einem Vorraum und einem Abstellraum oder Abstellschrank. Balkone, Loggien oder Terrassen sind möglich. Das Bad muss barrierefrei bzw. behindertengerecht sein, das heißt keine Badewanne, sondern bodenbündige Dusche.
Das ganze Wohnhaus muss natürlich ebenfalls barrierefrei sein und - auch wenn es z.B. nur zwei Geschosse hat - mit einem Lift erschlossen werden
Wie komme ich dazu?
Bei den meisten Projekten haben die jeweiligen Gemeinden das Vergaberecht über die Betreubaren Wohnungen. In Linz sind die jeweiligen gemeinnützigen Genossenschaften dafür zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie:
- bei Ihrer Sozialberatungsstelle
- bei Ihrem Magistrat / Ihrer Bezirkshauptmannschaft
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales

