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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Pflichtdienst


Die Souveränität Österreichs aus eigener Kraft aufrecht zu erhalten und - gegebenenfalls - auch mit Waffengewalt verteidigen zu können, ist Ausgangspunkt für die 1955 geschaffene Allgemeine Wehrpflicht.
Dem zufolge ist jeder österreichische männliche Staatsbürger ab Vollendung seines 17. Lebensjahres zur Ableistung des Präsenzdienstes verpflichtet.


Seit 1975 bietet Österreich all jenen, die aus Gewissensgründen die Anwendung von Waffengewalt gegen andere Menschen ablehnen, die Möglichkeit zu einem Wehrersatzdienst: den Zivildienst.
Hier kommen dem Land im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung behördliche Aufgaben zu.
Verantwortliche Stelle für den Zivildienst in Oberösterreich ist die Direktion Inneres und Kommunales.

 

  • Stellungspflicht

    Sobald ein männlicher österreichischer Staatsbürger das 18. Lebensjahr erreicht, muss er zur Stellung. Bei dieser zwei Tage dauernden Stellung werden Blutwerte, Seh-, Gehör-, Belastungsfähigkeit geprüft und ein psychologischer Test durchgeführt.
  • Präsenzdienst

    Grundvoraussetzung für die Ableistung des Präsenzdienstes ist die Tauglichkeitsbescheinigung anlässlich der Stellung. Dabei ist auch der Wunsch zur Einberufung zu einer bestimmten Waffengattung bekannt zu geben.
  • Zivildienst

    Der Zivildienst gilt als Wehrersatzdienst. Dies bedeutet, dass er an Stelle des Präsenzdienstes abgeleistet werden kann. Dieser Ersatzdienst ist außerhalb des Bundesheeres zu leisten. Grundlage dafür bildet das Zivildienstgesetz.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-114 51
Fax (+43 732) 77 20-21 48 15
E-Mail ikd.post@ooe.gv.at