Mobile Dienste
Die Mobilen Dienste (Hauskrankenpflege und Mobile Betreuung und Hilfe) sind in Oberösterreich flächendeckend ausgebaut und stehen auch an Wochenend- und Feiertagen zur Verfügung. In einigen Sprengeln werden auch Nachtdienste angeboten.
Die mobilen Dienste nach dem Oö. Sozialhilfegesetz 1998 fallen in die Zuständigkeit der Regionalen Träger Sozialer Hilfe (Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut) und werden zu 80 Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Diese Dienste können bei folgenden zuständigen Ämtern und Organistionen angefordert werden:
- Wohnsitzgemeindeamt
- Sozialberatungsstellen
- Anbieterorganisationen
- Sozialabteilungen der Magistrate und Bezirkshauptmannschaften
Für die Inanspruchnahme der sozialen Hauskrankenpflege und der Mobile Betreuung und Hilfe ist ein Kostenbeitrag zu entrichten, der sowohl vom Einkommen als auch vom Bezug des Pflegegeldes abhängig ist.
Die Berechnung des individuellen Kostenbeitrages erfolgt im Zuge eines Erstbesuches und ist in der Oö. Sozialhilfeverordnung 1998, in der geltenden Fassung, geregelt. Dort können Sie sich auch über die Höhe der derzeit gültigen Beträge informieren (Link am Ende dieser Seite).
Mahlzeitendienste
Versorgung von Menschen, die selber nicht mehr kochen können.Hauskrankenpflege
Hauskrankenpflege wird auf Veranlassung des behandelnden Arztes durch diplomiertes Pflegepersonal durchgeführt.Mobile Betreuung und Hilfe
Mobile Betreuung und Hilfe ist eine Unterstützung für hilfs- und pflegebedürftige Menschen, um den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.
- Tariftabelle 2013 (PDF-Format 5,50 KB)
-
Richtlinien zur Förderung professioneller sozialer Dienste in OÖ
(PDF-Format 265,74 KB)
- Oö. Sozialhilfegesetz 1998
- Oö. Sozialhilfeverordnung 1998
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales

