Betreubares Wohnen (barrierefreies Wohnen im Alter)

Ist für Menschen mit leichtem Hilfe- und Betreuungsbedarf gedacht, die eine behindertengerecht gestaltete, individuell möblierte Mietwohnung wünschen.

Betreubares Wohnen ist eine besondere Wohnform für ältere Menschen, für die Selbstständigkeit, Selbstbestimmtheit und Sicherheit wichtig sind.


Diese ca. 50 m² großen Wohnungen sind barrierefrei, verfügen über einen Wohnraum mit Küche, eigenem Schlafzimmer und rollstuhlgerechtem Badezimmer mit WC, und sind individuell möblierbar. Die zentrale Lage ermöglicht, das Bedürfnis nach Gemeinschaft in einem stimmigen sozialen Umfeld abzudecken.

Zielgruppe sind im Besonderen:

  • Ältere Menschen (über 70-jährige)
  • Menschen mit leichtem bis mittlerem Pflegebedarf (Pflegegeldbezug, Rollstuhlfahrer)
  • Über 60-jährige mit schlechter Wohnsituation (kein Lift, schlechte Heizung, entlegene Lage)
  • Ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung, die über Empfehlung der Mobilen Dienste aufgrund einer besonderen sozialen Situation vorgeschlagen werden.

Um ein gewisses Maß an Sicherheit zu gewährleisten, ist die Anmeldung der Rufhilfe (Einzeltarif 18,17 Euro/Paartarif für zwei Handsender 22,17) sowie die Bezahlung des Betreuungszuschlages für die Ansprechperson von ca. 60 Euro monatlich verpflichtend.


Die Ansprechperson wird überwiegend von jener Organisation gestellt, die im Sozialsprengel vom Sozialhilfeverband oder der Statutarstadt vertraglich mit den Mobilen Diensten beauftragt wurde.


Die Ansprechperson ist für das Grundservice, wie z.B. für Beratung und Vermittlung von weitergehenden Hilfen und für die Innen- und Außenbeziehungen der Mieterinnen und Mieter des Hauses zuständig. Für diese Leistung wird von der jeweiligen Organisation der monatliche Betreuungszuschlag eingehoben. Hat jemand regelmäßigen Hilfe- und Betreuungsbedarf, so wird dieser durch die jeweiligen Mobilen Dienste, die über den Sozialhilfeverband bzw. die Statutarstadt und das Land mitfinanziert werden, geleistet (Mobile Betreuung und Hilfe, Hauskrankenpflege). Weiters stehen Angebote wie z.B. Essen auf Räder, Wäscheservice, Einkaufsservice,..... zur Verfügung, die jedoch gesondert zu bezahlen sind.


Ist eine Betreuung durch mobile Dienste nicht mehr möglich, so kann eine Übersiedlung in ein Alten- und Pflegeheim notwendig werden.


Aufgrund der bis zum Jahr 2010 gewährten erhöhten Wohnbauförderungsdarlehen durch das Land Oberösterreich konnten die Mieten für diese Wohnform gegenüber normalen Mietwohnungen niedriger gehalten werden. Bei Bedarf besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, um Wohnbeihilfe anzusuchen.


Wie komme ich dazu?
Bei den meisten Projekten haben die jeweiligen Gemeinden unter Einbeziehung der Betreuungsorganisation das Vergaberecht über die Betreubaren Wohnungen. In Linz sind die jeweiligen gemeinnützigen Genossenschaften dafür zuständig. Auskünfte erteilen aber auch die jeweiligen Kompassstellen der Stadt Linz.


Weitere Informationen erhalten Sie:
  bei Ihrer Gemeinde
  bei Ihrer Sozialberatungsstelle
  bei Ihrem Magistrat / Ihrer Bezirkshauptmannschaft

Weiterführende Informationen

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