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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Familienrecht


Erwachsenenhand hält Babyfuß (Foto: Bilderbox)Das klassische Familienbild hat sich gewandelt: "Patchwork"- oder Alleinerzieherfamilien sind heute nicht ungewöhnlicher als die traditionelle Familienform eines verheirateten Paares mit Kind(ern).

Egal, ob Eltern einfach ohne Trauschein zusammen leben wollen, oder ob es zu einer Trennung oder Scheidung gekommen ist - Sie sollten wissen, welche Rechte und Pflichten sich daraus für Sie ergeben.

 

Die Jugendwohlfahrt berät und unterstützt Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten. Dabei stehen die Interessen des Kindes und seine Rechte an oberster Stelle.

 

  • Vaterschaftsfeststellung

    Prinzipiell hat jedes Kind das Recht, seine Eltern zu kennen. Kommt Ihr Kind unehelich zur Welt, müssen Sie dafür sorgen, dass die Vaterschaft festgestellt wird.
  • Unterhalt

    Grundsätzlich sind beide Eltern für den Unterhalt der Kinder zuständig. Leben die Eltern getrennt, kommt in der Regel ein Elternteil durch die Betreuung des Kindes seiner Unterhaltspflicht nach.
  • Besuchsrecht und Obsorge

    Lebt die Mutter oder der Vater nicht gemeinsam mit dem Kind in einem Haushalt, so haben dieser Elternteil und das Kind das Recht auf persönlichen Kontakt.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-152 01
Fax (+43 732) 77 20-21 53 28
E-Mail jw.post@ooe.gv.at